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WOLFCENTER Dörverden startet am 15.03. in die Hauptsaison

Heute starten wir wieder in unsere Hauptsaison. Ab sofort sind die Öffnungszeiten wieder von Mittwoch bis Sonntag von jeweils 10 – 18 Uhr – in den Ferien zusätzlich auch dienstags und selbstverständlich auch am Ostermontag und Pfingstmontag. Frühstücksgäste können mit Voranmeldung bereits ab 9 Uhr im Restaurant WOLFSREVIER am reichhaltigen Buffet schlemmen und genießen. Wir freuen uns wieder darauf unseren vielen Besuchern mehrfach am Tag die beliebten Führungen und Schaufütterungen anbieten zu können. Auch die beiden großen multimedialen Dauerausstellungen laden zum Erkunden ein. Während draußen schon die Osterglocken sprießen, sind die Spielplätze freigegeben und auch die Streichelziegen freuen sich auf viele Besucher. Bei ersten warmen Sonnenstrahlen konnten sogar schon die Präriehunde gesichtet werden. Natürlich sind die Alpakas die heimlichen Stars 🙂 Ebenso freuen wir uns auch dieses Jahr wieder die beliebten Tages- und Abendveranstaltungen anbieten zu können: so ist der „Abend unter Wölfen“ ein großartiges Erlebnis, während fachlich interessierte gerne die vielseitigen Foto-Workshops und Wolfsseminare buchen. Übernachtungen sind wie gewohnt in den Zweibettzimmern und auch in den Tipis möglich. Die Baumhaushotels stehen direkt zwischen den Wolfsgehegen und ermöglichen somit draußen wunderschöne Abende – der Grillpavillon gestattet Grillen und Lagerfeuer und so manches Mal bei Wolfsgeheul.

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Pressemitteilung vom 27.02.2023: Effektiver Herdenschutz ist verpflichtend und kein Hexenwerk

Im zweiten Interview der Serie zum Thema Koexistenz mit dem Wolf geht es um verschiedene Methoden effektiver bislang zu wenig genutzter Herdenschutzmaßnahmen im Hinblick auf die Nutztierhaltung. Der Inhaber des Wolfcenter Dörverden in Niedersachsen, Frank Fass, fordert pro-aktive Beratungen bei den Nutztierhaltern vor Ort von Tür zu Tür, um Erwerbs- wie auch Hobby-Tierhalter über die vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten von bestmöglichen Schutzmaßnahmen zu informieren und zu beraten. Die Fragen stellt Dr. Connie Voigt, Beraterin mit internationalem Medienbackground.

Voigt: Wir konnten im Januar wiederholt Berichte in den Medien über das Pony von EU-Präsidentin von der Leyen lesen das von einem Wolf gerissen wurde. Offenbar gab es einiges Medieninteresse an den Debatten und Entscheidungsverläufen über eine Abschusserlaubnis des Wolfes. Wie lässt sich dieses mediale Interesse erklären? Und kann sich ein Pony nicht mit Hufschlag gegen einen Wolf wehren?

Fass: Wir unterscheiden bei der Nutztierhaltung zwischen den vier Nutztierkategorien Schafe und Ziegen, in Gehegen lebendes Wild – meistens Damwild-, Rinder und viertens je nach Stockmaß Pferde und Ponys. Bei jedem dieser vier Typen stellt sich die Frage nach der eigenen Wehrhaftigkeit. Ich glaube es ist leicht nachvollziehbar, dass Schafe und Ziegen einer Wolfsattacke unterlegen sind, zudem sind sie nicht schnell genug, um davon zu rennen. Damwild wäre durchaus schnell genug, um zu entkommen aber nicht, wenn in einem Gehege eingezäunt. Bei den auf der Weide stehenden Rindern der Mutterkuhhaltung und der Milchkuhhaltung sind letztere züchterisch auf Führigkeit und in gewisser Weise auf Wehrlosigkeit gezüchtet, um sie als Milchlieferanten leichter managen zu können. Dem gegenüber stehen Unterscheidungen bei Mutterkühen, die je nach ihrer jeweiligen Rasse im Verbund miteinander durchaus wehrhaft sein können. Aber hier macht natürlich auch die Altersklasse einen Unterschied. Unterschiede gibt es auch bei Pferden. Je nach Größe, Rasse und Temperament wäre ein ausgewachsenes Pferd eventuell in der Lage sich gegen einen Wolf zu wehren, ein Shetlandpony hingegen hat keine Chance. Diese variierende Wehrhaftigkeit ist beim Thema Herdenschutz unbedingt zu beachten. Ich wünsche mir aufgrund dieser zahlreichen Abweichungen eine differenziertere Betrachtung in den Diskussionen und Entscheidungen im Umgang mit Wölfen.

Was bedeutet eine differenzierte Betrachtung in Bezug auf angewandte Maßnahmen im Herdenschutz?

Alle Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhalter in Niedersachsen, egal ob auf Hobbybasis oder gewerblich motiviert, bekommen verschieden definierte Zäune hinsichtlich der Zaunmaterialien finanziell bezuschusst, um den wolfsabweisenden Schutz zu errichten. Das gilt bis heute für die Pferde- und Rinderhalter aber ohne weiteres nicht. Allerdings gilt, derjenige Pferde- oder Rinderhalter, der einen nachweislichen Wolfsübergriff zu beklagen hat, kann dann Präventionsmaßnahmen für den Zaunbau beantragen und dafür die Materialkosten bezuschussen lassen. Tierhalter von Schafen, Ziegen, Gehegewild, Pferden oder Rindern können für den Zaunbau bis zu 30.000 Euro pro Jahr erhalten. Die Frage ist aber auch ob wir die Landesregierung dafür gewinnen, dass man grundsätzlich im Bereich der Milchviehhaltung für Hof-nahe Zäune in direkter Nähe zum Hofviehstall finanzielle Unterstützung beantragen kann – ebenso für die Mutterkuhhaltung in der extensiven Weidehaltung. Die andere vulnerable Gruppe bei den Rindern sind die älteren Kälber und Färsen die häufig Hof-abseits stehen. Die können weiter in Gefahr sein, wenn nicht die Landesregierung die Aufgabe übernimmt neben meiner vorgeschlagenen Beratung auch konkret auf finanzielle Mittel hinzuweisen bzw. auch mehr Mittel zu lockern. Herdenschutzmaßnahmenberatung ist das Schlüsselwort und mit erfolgreicher, systematischer Beratung würde der politische Druck aus dem Thema verschwinden – es sei denn man will den Druck … Ich bin sehr für diese Förderung in der Zukunft. Zudem ergibt sich noch die Frage, ob man bei Pferdehaltern – egal ob gewerbliche oder Hobbyhalter – je nach Pferderasse ähnlich entscheidet. Ich meine, dass Halter von wehrlosen Kleinponys ebenfalls grundsätzlich Unterstützung beantragen können sollten.

Wie sieht die Unterstützung bei wiederholten Übergriffen in der Nachbarschaft aus, von denen wir auch oft lesen?

Mit Blick auf die Pferde- und Rinderhaltung können Nutztierhalter nur dann finanziell beim Zaunbau und in der Anschaffung von Herdenschutzhunden präventiv bezuschusst werden, wenn es im eignen Umkreis von 30 km in den letzten 12 Monaten mindestens 3 nachgewiesene Übergriffe durch Wölfe auf Pferde oder Rinder gab, wobei es drei Rinder bzw. drei Pferde gewesen sein müssen – Pferde- und Rinderhalter werden also voneinander getrennt beurteilt.

Im empfehle dringend allen Nutztierhaltern davon Gebrauch zu machen. Wenn man solide Festzäune aufstellt für Pferde und Rinder dann erfordert das einen Traktoreinsatz mit einer Ramme, die dicke Zaumpfosten in die Erde rammt. Der Maschinen- und Personaleinsatz wird in Niedersachsen jedoch nicht unterstützt, aber wenn ich doch bis zu 30.000 Euro Materialkosten unter Vorbehalt einer Plausibilitätsprüfung erhalten kann, dann würde ich als verantwortungsvoller Nutztierbesitzer davon Gebrauch machen, um meine Tiere zu schützen und künftige Wolfsangriffe deutlich zu minimieren. Berufsschäfer haben die Brisanz der Situation erkannt: sie fordern auch die Finanzierung von Zaunerrichtungseinsätzen und die stete Bezuschussung für den regulär nun höheren Arbeitsaufwand durch mehr Personaleinsatz. Völlig nachvollziehbar finde ich übrigens auch, dass diejenigen gewerblichen Nutztierhalter, die Herdenschutzhunde im Einsatz haben, die hochanteilige Bezuschussung von Hundefutterkosten von der Politik fordern, denn das ist der Hauptkostentreiber bezgl. solcher Hunde – jeden Tag.

Das klingt ja alles plausibel und logisch von behördlicher Seite durchdacht – weshalb ist dann weiterhin von Wolfsübergriffen auf Nutztiere zu hören?

Meiner Meinung nach haben wir ein großes Defizit in der Kommunikation über die potenziellen Gefahren festzustellen. Deshalb fordere ich, dass wir offiziell bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mindestens zehn Personen vollberuflich mit neuen Arbeitsplätzen einsetzen, die als kompetente geschulte aktive Berater für die Nutztierhalterschaft in allen vier Nutztierkategorien von Hof zu Hof, von Haustür zu Haustür ziehen. Das alles pro Gemeinde, pro Landkreis, pro kreisfreie Stadt, um die Art und Weise des Zaunbaus anzuschauen und der Frage nachzugehen, sind die Zäune wolfsabweisend – ja oder nein. Die Nutztierhalter müssen dringend gezielter darüber informiert werden, dass in ihrer Umgebung eventuell Wölfe leben – oder vielleicht mit der wachsenden Wolfspopulation mit Wahrscheinlichkeit leben werden. Deshalb ist der Check der Beschaffenheit der Zäune ausnahmslos für alle Halter so wichtig.

Seit wann und wie definiert man wolfsabweisenden Schutz?

In der wolfsfreien Zeit waren Nutztierhalter aus versicherungstechnischen Gründen immer schon dazu verpflichtet ihre Nutztiere hütesicher einzufrieden. Es ging primär darum sicherzustellen, dass Tiere die Weide, die Pferdekoppel oder den Deich nicht verlassen und unter Umständen z.B. auf die Bundesstraßen oder Autobahnen gelangen und damit folgenreiche schwere Unfälle produzieren. Also, Hütesicherheit war immer schon verpflichtend. Aber mit der Rückkehr der Wölfe in der Region ist der Nutztierhalter auch dazu verpflichtet sich darüber Gedanken zu machen, wie er Wölfe davon abhält auf Weiden oder in Wildgehege zu kommen. Das nennt man den „Wolfsabweisenden Schutz herstellen“. Das Land Niedersachsen unterscheidet dabei folgerichtig vom „wolfsabweisenden Grundschutz“ und vom „zumutbaren Herdenschutz“ als maximal geforderten Schutz. Diese differenzierte Betrachtungsweise hat sich scheinbar bis heute bei etlichen Nutztierhaltern noch nicht festgesetzt.

Welche wolfsabweisende Methode empfiehlt sich für welche Tierart am besten?

Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen dem fest eingebauten Zaun wie in der Rinder- und Pferdehaltung und dem mobilen Zaun. Mobile Zäune machen bei der Haltung von Schafen und Ziegen Sinn um gezielt wechselnd abgrasen zu lassen sowie auch geschützte Landschaften wie Moore Heidelandschaften zu erhalten. Somit werden mobile Zäune tageweise umgesetzt. Häufig werden hier Elektronetzzäune angewendet. Davon abgesehen lassen sich die größten Nutztierflächenanteile Niedersachsens leicht einzäunen, und dafür brauchen wir wie schon gesagt mehr aktive Beratung, um die Nutztierhalter zu unterstützen. Bei der Hobby-Schafhaltung kann ich oft keine gesicherte Einzäunung feststellen. Die kommerziellen Schafhalter wissen häufig hingegen was zu tun ist.

Gibt es noch andere wolfsabweisende Optionen außer der Anbringung von Zäunen?

Wir wissen, dass alle Wölfe begnadete Zaununtergraber sind und dies vom Naturell deutlich ausgeprägter tun als über Zäune zu springen, die meisten Wölfe trauen sich nämlich nicht Zäune zu überwinden – das ist wichtig zu wissen! Das heißt wir müssen sehen wie wir einen Zaun-Untergrabeschutz bei sämtlichen Festzäunen etablieren oder nachrüsten. Dafür gibt es seitens der Länder verschiedene technische Definitionen, die finanziell gefördert werden können. Es gibt allerdings eine gute weitere Möglichkeit: die Steckbügel-Methode. Steckbügel kann man von einer Metallbauschlosserei einfach anfertigen lassen. Das ist zu einem U geformter Bewehrungsstahl der ein bestimmtes Längen- und Breitenmaß aufweisen muss und dann an der Unterkante des vorhandenen senkrechten überirdischen Zauns mit Minibagger ins Erdreich gedrückt wird.  Nachträglich kann man dadurch ein Gitter Stück für Stück im Erdreich installieren. Ich frage mich warum diese Methode immer noch nicht in Niedersachsen gefördert wird, andere Bundesländer probieren sich daran aus und fördern sie mittlerweile. Es sind noch nicht mal mehr Kosten damit verbunden. Administrativ muss in der „Richtlinie Wolf“ aber erst mal dieser neue Untergrabetyp neu beschrieben sein. Im Übrigen könnte die Steckbügel-Methode zusätzlich auch die Deiche abschnittsweise schützen. Auch die Vielzahl der Wildgehege kann man leicht damit nachrüsten sowie Festeinzäunungen von Schafen und Ziegen. Ich wundere mich zutiefst, dass das flächenmäßig zweitgrößte Bundesland, nämlich Niedersachsen noch nicht auf diese Lösung gekommen ist.

Wolfcenter Woelfe Zoo Wildpark Tiergehege Frank Fass Wolfsabschuss

Pressemitteilung vom 12.01.2023: Erübrigt Wolfsjagd den Herdenschutz?

Der Inhaber des Wolfcenter Dörverden in Niedersachsen, Frank Fass, Autor und Herausgeber des Buches „Wildlebende Wölfe“ beleuchtet in einer neuen monatlichen Serie rund um das Thema Koexistenz mit dem Wolf die kontroversen Facetten seiner Arbeit. Es geht dabei um die fachliche Einordnung einer häufig emotional geführten Debatte. Aspekte wie Gesellschaft, Politik, Ängste, EU-Gesetze, Quoten, Herdenschutzanlagen, Agrarverordnungen werden erörtert. Im ersten Teil dieser Serie geht es um das Thema Jagd und Wolfsschutzerhalt. Die Fragen stellt Dr. Connie Voigt, Beraterin mit internationalem Medienbackground.

Voigt: Die EU Kommission hat im November 2022 eine Resolution verabschiedet die eine Überprüfung des derzeitigen Schutzstatus für Wölfe von „streng geschützt“ auf „geschützt“ in den EU-Ländern ermöglicht. Wie stehen Sie zu einer eventuellen Herabsetzung auf den „geschützt“-Status?

Fass: Ich bin gespannt wie eine eventuelle Herabsetzung auf „geschützte Art“ rechtlich begründet werden kann. Denn der derzeitige Schutz innerhalb der EU basiert auf der Flora-Fauna-Habitat-(FFH)-Richtlinie von 1992. In dieser FFH-Richtlinie wird bereits unterschieden zwischen streng geschützten Arten (Anhang IV) – der Wolf in der BRD gehört dazu – und Arten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Abschusserlaubnis Gegenstand von Verwaltungs-Maßnahmen sein kann (Anhang V). Länder wie Polen, die Slowakei und das Baltikum haben sich bei EU-Eintritt diesen so genannten Anhang V als Sonderregelung ausgehandelt. Deutschland wie beispielsweise auch die Niederlande oder Schweden sind per Gesetz dazu verpflichtet, Wölfe auf ihrem Hoheitsgebiet streng zu schützen, also dazu beizutragen, bedingungslos die Art zu erhalten. Dennoch beabsichtigt Schweden laut dem schwedischen Jagdverband 75 der dort ca. 460 wildlebenden Wölfe dieses Jahr zu entnehmen. Dieses Vorgehen stellt einen groben Verstoß gegen die FFH-Richtlinie dar, welches die schwedischen Politiker zu verantworten haben.

Was genau steht hinter der Sonderregelung dieses Anhang V?

Alle Bedingungen zur Bewertung des Erhaltungszustands der Wölfe müssen erfüllt sein, um einen Abschuss legal zu genehmigen. Erstens muss die Wolfspopulation als stabil eingestuft sein, zweitens muss die Population als genetisch gesund einstufbar sein, drittens muss der Lebensraum vorhanden sein und erhalten werden, und viertens, muss eine natürliche Mischung verschiedener Wolfspopulationen beobachtbar sein. In einem Artikel im Fachmagazin Natur und Landschaft von 2021 (Heft 1) wird für mehr wissenschaftliche Studien in regelmäßigen Abständen plädiert um eine bestmögliche Datenbasis für die Bewertung des Erhaltungszustands der Wolfspopulation zu erreichen. Hierzu zählen die AutorInnen des Artikels wissenschaftliche Untersuchungen zum genetischen Status und Austausch unter Rudeln, Altersstruktur und Mortalität, Hybridisierung sowie Habitat-Verfügbarkeit und Qualität der Lebensräume. Diesem Plädoyer kann ich mich nur anschließen. Um auf die EU-Ebene zurück zu kommen, stehen letztlich alle EU-Mitgliedstaaten in der Verpflichtung für einen günstigen Erhaltungszustand zu sorgen.

Deutschland hat sich diesen Sonderstatus nicht erhandelt, woran liegt das?

Das hat historische Gründe. Bis zur Wiedervereinigung waren Wölfe in der ehemaligen DDR und in ihren Nachbarstaaten zum Abschuss frei bis die erwähnte FFH-Richtlinie der EU 1992 in Kraft trat; und erst acht Jahre später im Jahre 2000 wurde per Wolfsmonitoring ein erstes niedergelassenes Wolfsrudel mit Territorium auf deutschem Boden bestätigt. 22 Jahre danach wiederum wurden amtlich 161 Wolfsrudel bestätigt, sowie 43 Paare und 21 Einzelwölfe, die sich territorial niedergelassen haben. Wir sprechen in Deutschland nun von einer bisher durchschnittlichen Territorien-Zuwachsrate von 31 Prozent.

Das klingt aber nach einem kräftigen Anstieg der deutschen Wolfspopulation…

Wenn wir mit einem Zuwachs-Multiplikator von 1,31 rechnen, der ja den 31 Prozent der Zuwachsrate entspricht, dann dürften wir in fünf Jahren, mit ca. viermal mehr Rudeln rechnen, genau kalkuliert mit 610 Rudelterritorien. Entscheidend für eine mögliche gesetzliche Herabstufung der Art auf „geschützt“ ist hier u.a. der Faktor der Erhaltung des Lebensraums. Ich beziehe mich im Folgenden auf Ergebnisse einer 2020 veröffentlichten Studie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) deren Daten für eine Habitat-Modellierung 2018 ausschließlich in Deutschland erhoben wurden: Demnach beläuft sich die Zahl potenzieller Territorien (bei einer Territoriengröße von 200 km2) auf einer Spanne von 700 und 1400, die grundsätzlich Platz für die entsprechende Anzahl von Rudeln bieten.

Die Spanne von 700 bis 1400 Wolfsterritorien scheint dann aber doch recht weit interpretierbar wenn es um Jagdrecht geht…

Bei der Angabe der Territorien der BfN-Studie handelt es sich keinesfalls um eine Zielgröße für eine deutschlandweite Wolfs-Bestandsentwicklung und deren Management. Vielmehr stellen die Ergebnisse das mögliche Potential der verfügbaren Wolfshabitate dar und unterstützen somit die Bundesländer bei der Planung und Anpassung ihres Wolfsmanagements. Hinzu kommt: sollte man in Deutschland die Wolfsjagd einführen, dann müsste zunächst der günstige Erhaltungszustand der Wölfe gemäß FFH erreicht sein und dauerhaft bleiben. Sollte es also im EU Parlament zu einer Abstimmung zur Aufweichung von Anhang IV – sprich Status „streng geschützt“ zu Anhang V Status „geschützt“ kommen, dann müssten sich alle 27 Mitgliedsstaaten im Einstimmigkeitsprinzip darauf einigen. Das ist derzeit aber nicht zu erkennen.

Könnte man eine Quote für das Jagen von Wölfen einführen?

Nehmen wir das Beispiel Slowakei, die den Status der Sonderregelung im Sinne von Anhang V des FFH hat. Dort wird Wolfsmonitoring betrieben. Anhand der daraus erhobenen Daten, die jedes Jahr variieren, wird eine jährlich neue Quote errechnet, die auch mal null Abschlüsse in einem Jahr bedeuten kann. Das wäre auch hier denkbar. Aber es wird immer darum gehen, dass der günstige Erhaltungszustand als Maß aller Dinge erhalten bleibt. Monitoring ist essentiell, um zu vermeiden, dass ein Land unter Umständen immer wieder zwischen dem Status streng geschützt und geschützt hin und her schwankt.

Was wäre der konkrete Nutzen einer Quote?

Nehmen wir mal an, dass bestens rechtlich fundiert und per Wolfsmonitoring errechnet jährlich ca. 10 Prozent der Wölfe in Deutschland wahllos – also egal welcher Wolf – abgeschossen würden. Welchen Vorteil brächte das? Wir würden dann feststellen, dass die Wolfspopulation weiterwächst und sich auf der Landkarte weiter ausdehnt. Der Prozess wäre lediglich verlangsamt vergleichbar mit einer Autoweiterfahrt bei angezogener Handbremse. In vielen Gesprächen mit Nutztierhaltern habe ich oft gehört, dass sich im Fall der Bejagung der Wölfe die Übergriffe auf Nutztiere deutlich reduzieren sollte. Dem wäre aber nicht so.

Zur Veranschaulichung folgendes Szenario: Angenommen es lebt ein zehnköpfiges Rudel Wölfe in der Region und dieses Rudel greift nachgewiesen immer wieder ungeschützte Schafherden an. Und gehen wir weiter davon aus, dass z.B. 10 Prozent der Wölfe per Quote entnommen werden dürfen, hieße also, es darf ein Wolf abgeschossen werden. Nach dem Abschuss werden wir aber weitere Übergriffe auf die ungeschützten Schafe durch die verbleibenden neun Wölfe feststellen. Sollte eines der Elterntiere dabei geschossen worden sein, werden wir beobachten können, dass in der Zukunft die entstandene Lücke im Elternpaar wieder durch einen zuwandernden Wolf geschlossen wird. Schlussendlich können wir es drehen wie wir wollen: es ist und bleibt von höchster Wichtigkeit, dass wir so schnell wie möglich bundesweit Herdenschutzmaßnahmen einführen.

Und was machen wir, wenn einzelne Problemwölfe diese Schutzmaßnahmen doch immer wieder überwinden?

Ich bin sehr dafür, dass wir umgehend auf Bundesländerebene sogenannte Wolfsentnahme-Fachteams etablieren – auch wenn es rechtlich für manche kompliziert erscheinen mag. Die Mitarbeitenden eines solchen Teams sollten die im Sinne des Wolfsmanagements getroffenen Entscheidungen zur letalen Entnahme einzelner problematischer Wölfe mit Blick auf die Nutztierhaltung durchführen. Natürlich würde ein solches Team auch die extrem selten auftretenden Wölfe vergrämen oder entfernen, die für Menschen gefährlich werden. Der wesentliche Vorteil einer solchen gezielten Entnahme ist, dass ein Fachteam bei jeder Entnahme dazulernt und effektiver wird. Meine Forderung für diese Teams stützt sich auf die Tatsache, dass im Land Niedersachsen bis heute keiner der zur letalen Entnahme definierten Wolfsindividuen erfolgreich getötet wurde. Es waren immer andere bzw. die falschen Wölfe (Welpen, Jährlinge) die von Jägern geschossen wurden. Die betroffenen Nutztierhalter hatten also gar nichts von wahllosen Entnahmen.

Was wäre die Rolle der Jäger bei Ihrer Forderung für Fachteams?

Ich begrüße es nach wie vor, dass die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahr 2020 „Umgang mit Wölfen“ den relevanten Behörden mehr Handlungsfreiraum zur Entnahme problematischer Wölfe in Bezug auf Nutztierhaltung ermöglicht. Das jedoch einzig und allein Jäger solche Wölfe entnehmen sollen funktioniert schlicht weg nicht. Tatsächlich unterstützen einige Jäger die Wolfsentnahme noch nicht mal, weil sie Anfeindungen aus der Bevölkerung ihrer unmittelbaren Umgebung befürchten. Ich bin jedoch davon überzeugt, dass die regionalen Jäger hervorragende Unterstützer für ein Wolfsentnahme-Fachteam wären und mit ihrer Ortskunde dazu beitragen, besagte einzelne Wölfe genauer und schneller zu orten. Natürlich wären solche Wolfsentnahme-Fachteams als Bestandteil des Artenschutzes auf Länderebene mit Kosten verbunden – so wie Artenschutz immer Steuergelder kostet. Niedersachsen stellt mit EU-Kofinanzierung beispielsweise jährlich ca. 8,1 Millionen Euro für den vertraglichen Artenschutz hinsichtlich arktischer Gänse zur Verfügung.

In Deutschland neigt die Gesellschaft schnell zu gegenseitiger Verunsicherung – wenn wir dann 2027/28 wie prognostiziert bei 610 Rudeln sind, kann man sich ausmalen, dass manche vielleicht die komplette Aufhebung des Schutzstatus fordern werden…

Dieses Szenario würde bedeuten, dass wir den Status von Wölfen mit Rehen gleichsetzen. Ich glaube da sind wir weit von entfernt. Aber die Einführung einer Quote dürfte mittelfristig zu erwarten sein.

Wir haben in der EU eine politische Polarisierung zwischen VertreterInnen konservativ-liberaler Parteien und den Grünen, die den Artenschutz frühzeitig gefährdet sehen. Was würden Sie den jeweiligen Parteien raten?

Philosophisch betrachtet, glaubt grundsätzlich jeder, der Blick durch die eigene Brille sei die Wirklichkeit. Die Wahrheit über die Wölfe kann aber mit Fakten und Zahlen belegt werden. So stellen wir durch das Wolfsmonitoring fest, wo es tatsächliche Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere gab. Wo gab es Tötungen von Nutztieren? Waren diese Nutztiere geschützt? Das ist für mich die Wahrheit, da wir hier konkret messen und Fakten liefern können. Trotzdem haben wir konservative oder liberale, sozialdemokratische und ökologisch-orientierte Betrachtungen dieser Fakten und es entsteht damit eine jeweils andere Bewertung der Lage. Ich persönlich spreche mich immer wieder dafür aus, sich auf die Datenlage zu stützen und ohne Emotionen zu bewerten. Und wenn es um Emotionen geht, fällt mir immer wieder die Lage von geschützten oder weniger geschützten Nutztieren ein. Da empfehle ich Politikern hinzuschauen, ob die Konzepte für den Schutz von Weidetieren genügend konkret ausgearbeitet sind, um die Übergriffwahrscheinlichkeit von Wölfen auf Nutztiere erheblich zu reduzieren. Dazu gehört auch eine sehr ausgeprägte Finanzierungsgrundlage über die Landeshaushalte.

Wir hören in letzter Zeit vermehrt von Übergriffen in Niedersachsen. Welche Handlungsempfehlungen haben Sie um dem entgegen zu gehen?

In der Tat haben wir in Niedersachsen einen Zuwachs von Wolfsterritorien zu verzeichnen und parallel dazu einen Zuwachs von Übergriffen mit dem Effekt von weniger starken bis starken lebensbedrohlichen Verletzungen bis hin zu Tötung. Und deshalb plädiere ich immer und immer wieder dafür prioritär den Schutz von Weidetieren professionell auszubauen, heißt vor allem auch das behördlich professionelle Beratungsangebot für die Nutztierhalter durch mehr Mitarbeitende zu erweitern. Schafe, Ziegen wie auch das so genannte Gehegewild – in Niedersachsen häufig Damwild in Gehegen zur Fleischproduktion – sind leichte Beute für den Wolf. Es existieren seit längerem bewährte Schutzkonzepte. Sogar jeder Hobbyhalter von Schafen kann beim Land Niedersachsen Gelder zum Umbau seiner Zaunanlagen beantragen, um wolfsabweisenden Grundschutz zu gewährleisten. Wir haben in Niedersachsen flächendeckend Tausende von Hobby-Schafhaltern die sehr viel intensiver auf diese Schutzmöglichkeiten hingewiesen werden sollten – mit Direktansprache auf den Weiden und Grundstücken.

Wolfcenter Woelfe Zoo Wildpark Tiergehege Frank Fass Polarwolfspaar

Weihnachtsmarkt am 17. & 18.12.2022 im WOLFCENTER

Am 4. Advents-Wochenende findet auf dem Gelände des WOLFCENTER ein zweitägiger Weihnachtsmarkt statt.  Am Samstag 17.12. von 10:00 – 17:00 Uhr und am Sonntag 18.12. von 12:00 – 19:00 Uhr kommen Besucher in den Genuss von Grünkohl, Kartoffelpuffer und diversen süßen Spezialitäten. Weitere Aussteller bieten Weihnachtsdeko an, handgemachte Winterkleidung und dekorative Holzarbeiten. Kinder können sich zudem auf einen Stand mit Kinderschminken freuen. Weitere Stände warten auf euch.

Der Eintrittspreis liegt bei 5,00 Euro. Für Kinder bis 6 Jahren ist der Eintritt frei. Alle Besucher erhalten eine Wertmarke für ein Heißgetränk ihrer Wahl das im Trapperfort ausgegeben wird. Mit dem Erlös aus dem Spendentrichter am Arktis-Diorama unterschützt das WOLFCENTER das Kinderhospiz Löwenherz Syke.

Außerdem gibt es Spaß beim dreifachen Gewinnspiel: Es geht um 1 gratis Baumhausübernachtung über den Wolfsgehegen, 2 Alpakawanderungen und 2 gratis Besuche bei den Wölfen “Meat & Greet”. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich vor Ort möglich – Wolfsheulen ist dabei nicht ausgeschlossen.

Wir freuen uns auf euren Besuch!

Euer WOLFCENTER-Team

Wolfcenter Woelfe Halloween Schminken Verkleiden Grusel Vollmond Kürbis

Halloween am 31.10.2022 im WOLFCENTER

Verkleidete und geschminkte Kinder (bis 12 Jahre) kommen kostenfrei ins WOLFCENTER!

Verkleidete Erwachsene bezahlen einen ermässigten Eintritt in Höhe von 9,90 Euro anstatt 16,90 Euro.

Unser Sonderzusatzprogramm heute ist unter anderem:

  • Extra-Kinderführung
  • Stockbrot und Marshmallows draußen, Kürbissuppe und Kürbiskuchen im Restaurant
  • Schnitzeljagd
  • Kürbisse bemalen
  • Laternenlauf um 18 Uhr mit selbstmitgebrachten Laternen zur Gehegeanlage
  • Fütterung der Wölfe mit Kürbissen zum Abschluss

Wir freuen uns auf euren Besuch und wünschen euch ein wunderbare Zeit bei uns!

Euer WOLFCENTER-TEAM

Folge uns in die Niedere und Hohe Tatra der Slowakei und werde ein Wolfskenner

Liebe Wolfsinteressierte,

ihr möchtet gerne ganz viel über Wölfe erfahren? Dann haben wir genau das Richtige für euch: unseren 12-tägigen Workshop Wolf. Er findet 6 Tage im Dezember in Dörverden statt und weitere 6 Tage im Januar in der Hohen und Niederen Tatra der winterlichen Slowakei. Die Slowakei beschert uns eine traumhafte Winterlandschaft!

Alle weiteren Infos findet ihr hier. Achtung der Anmeldeschluss ist der 18.11.2022

Es grüßen euch die beiden Workshopleiter Frank Fass und Jörn Kaufhold 🙂

Wir im TV-Betrag des NDR in der Sendung “Hallo Niedersachsen” vom 08.08.2022

Ein Wolf läuft im Stadtgebiet Hannover umher – soll er sofort abgeschossen werden?

Wir meinen: Nein, erstmal nicht. Im Vordergrund sollte die Frage stehen, ob es sich um einen Jungwolf handelt, der sich als Wanderwolf auf Territoriensuche befindet. Wenn ja, dürfte er sich in die Stadt verirrt und den “Ausweg” gesucht gesucht haben. Ähnliche Situationen gab es in der Vergangenheit jeweils einmal in Lohne und in Walsrode. Diese beiden Wölfe tauchten dann nicht mehr in der Stadt auf.

Das Niedersächsische Umweltmiunisterium in Hannover will den besagten Wolf aus Hannover zum Abschuss freigeben. Fraglich ist, wie dieses Tier als Individuum überhaupt identifiziert werden soll. Ein Abschuss würde wohl nur funktionieren, wenn der Wolf sich irgendwo im Stadtgebiet dauerhauft aufhält und zweifelsfrei feststellen lässt. Sollte der Wolf das Stadtgebiet dauerhaft verlassen haben und nicht mehr zurückkehren, bleibt die Absicht des Abschusses unrealistisch. Auf dem Lande wird er nicht mehr aufzufinden sein und somit auch nicht identifizierbar sein.

Link zur Sendung