Verunfallter Wolf – töten oder retten?

Verunfallter Wolf – töten oder retten?

Verunfallter Wolf

töten oder retten?

Es ist eine nicht immer ganz leicht zu beantwortende Frage: wie soll man mit einem im Straßenverkehr verunfallten Wolf umgehen – töten oder retten?

Um diese Frage beantworten zu können, müssen zunächst drei Fälle unterschieden werden:

Fall 1: der verunfallte Wolf ist leicht verletzt und verlässt den Unfallort aus eigener Kraft und scheint mit seinen Verletzungen klar zu kommen.

Fall 2: der verunfallte Wolf stirbt unmittelbar infolge der Kollision mit dem KFZ oder stirbt wenige Minuten später.

Fall 3: der verunfallte Wolf bleibt in der Nähe vom Unfallort lebend liegen. Er ist derart verletzt, dass er nicht von allein den Unfallort verlassen kann, stirbt jedoch auch nicht nach kurzer Zeit aufgrund des Verletzungsbildes.

Handlungsbedarf:

Im Fall 1 gibt es wahrscheinlich keinen weiteren Anlass zur Nachverfolgung des Wolfes mit der Annahme, dass der leicht verletzte Wolf sich selbst gut helfen kann und seine Verletzungen keine dauerhaften lebensbedrohlichen Einschränkungen für ihn zur Folge haben. Dies ist auch oft bei anderen Wildunfällen, z.B. mit Rehen, zu beobachten.

Im Fall 2 wird der tote Wolf geborgen, den zuständigen Behörden übergeben und letztlich in der pathologischen Abteilung des IZW* in Berlin untersucht.

Über den Fall 3 – der sich glücklicherweise nur extrem selten ereignet – lässt sich ausführlich im Pro und Contra diskutieren! Da liegt also ein verletzter Wolf, der sich selbst nicht helfen, aber auch nicht sterben kann. Im Falle eines Rehes (untersteht dem Jagdrecht) würde der örtlich zuständige Jäger:in oder ein Polizist:in das Reh von seinem Leid mittels Kugelschuss erlösen – das ist gängige Praxis. Der Wolf hingegen ist eine streng geschützte Tierart. Seit Frühjahr 2021 sollen solche Wölfe in Niedersachsen am Unfallort getötet werden. In anderen Bundesländern wird nach wie vor die temporäre Unterbringung in Wolfauffangstationen befürwortet. Beides ist nachvollziehbar. Einerseits soll der verletzte Wolf nach Möglichkeit nicht lange leiden und ein Fangschuss erlöst ihn davon. Andererseits könnte es z.B im Falle einer Fraktur möglich sein, den Wolf zu immobilisieren, in eine Auffangstation zu bringen, ihn dort wieder gesund zu pflegen, so dass er dann später wieder in die freie Wildbahn zurückentlassen werden kann. Dieses Verletztungsbild kann allerdings nur ein am Unfallort befindlicher (Amts-)Tierarzt:in bewerten und kein Jäger:in und auch kein Polizist:in!

Letztlich ist es wohl keine leichte Entscheidung, wie am besten gehandelt werden sollte. Wir haben uns bezgl. des seltenen Fall 3 entschlossen, bei uns im WOLFCENTER eine eigene Wolfauffangstation zu bauen. Diese ist Ende 2016 in den Betrieb gegangen und steht allen Bundesländern zur Verfügung.

*) Alle in Deutschland tot aufgefundenen wildlebenden Wölfe werden unabhängig von der Todesursache beim IZW (Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) im Forschungsverbund Berlin e.V.) genauestens untersucht, um das „Wolfstotfund-Monitoring“ abzudecken.