Sicherlich ist es richtig, dass der Europäische Grauwolf in Deutschland durch die FFH-Richtlinie und in Folge dessen auch durch das Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt ist, wenngleich es zunehmend fraglich erscheint, dass er vom Aussterben bedroht ist. Schließlich breitet er sich doch zunehmend in Deutschland aus. Populationsgenetisch betrachtet ist es aber wichtig zu wissen, dass der sogenannte Selbsterhaltungszustand laut FFH-Richtlinie 1.000 erwachsene Wölfe in Deutschland erfordert. Erst ab dieser Anzahl von Wölfen ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass die inzestbedingte Merkmale unter den Wölfen auftreten und diese letztlich gesundheitlich degenerieren. Folge dessen darf eine Bejagung des Wolfes also erst erfolgen wenn je nach Bejagungskriterien die Anzahl von 1.000 erwachsenen Wölfen nicht unterschritten wird.
Fazit: es ist richtig, dass der Wolf zur Zeit streng geschützt ist. Es ist jedoch auch dieser strenge Schutzstatus, der immer wieder Kopfschütteln auslöst, im Wissen dass durch den Kraftfahrzeugverkehr verletzte Wölfe, die definitiv nicht mehr zu gesunden sind, nicht durch den sogenannten Fangschuss von einem Jäger oder Polizisten umgehend von ihrem Leid erlöst werden dürfen. Dieser Zustand ist unseres Erachtens nach nicht mit dem Tierschutzgesetz in Einklang zu bringen. Der schwer verletzte Wolf muss abwarten bis der Amtsarzt am Unfallort eintrifft und weitere Entscheidungen trifft.