Archiv/Monat:

Pressemitteilung: Das WOLFCENTER bietet ab Juni 2012 ein neues Seminar für Lehrkräfte

Seit dem Jahr 2000 breiten sich Wölfe in Deutschland wieder aus. Im Rahmen von Schul- und Kindergartenseminaren bietet das WOLFCENTER bereits seit Mai 2011 Schülern und Kindergartengruppen die Möglichkeit mehr über den Wolf und seine Rückkehr nach Deutschland zu erfahren. Als ein Unternehmen im Bereich Umweltbildung – spezialisiert auf Wölfe in Deutschland – bietet das WOLFCENTER nun ab Juni 2012 mithilfe eines neu-konzipierten, eintägigen Seminars  Lehrkräften aller Schulstufen eine Möglichkeit, sich gezielt in der Thematik „Rückkehr des Wolfes nach Deutschland und die damit verbundenen Folgen“ fortzubilden. Schwerpunkte des Seminars sind u.a.: Ausbreitung von Wölfen in Deutschland, wie Wölfe wirklich sind, Wölfe und Menschen, Wölfe und Haus(nutz)tiere, sowie Wölfe und ihre Beutetiere. Beantwortet wird desweiteren die Frage, warum es möglich ist, dass wir mit Wölfen in Deutschland leben können. Das eintägige Seminar findet stets freitags an vorgegebenen Terminen statt. Konkrete Terminmöglichkeiten finden alle interessierten Lehrkräfte auf der Homepage des WOLFCENTER Dörverden (www.wolfcenter.de).

Neben den eingangs erwähnten Schulseminaren werden derzeit beim WOLFCENTER Projekttage für Schulen in Bezug auf die neue Dauerausstellung, den „Zeittunnel“, entwickelt. „Wir freuen uns sehr, dass immer mehr Schulklassen und Kindergartengruppen zu uns ins WOLFCENTER kommen und uns viele spannende Fragen zu den Wölfen stellen. Warum wurden sie bei uns ausgerottet? Wieso und wie wurden sie gejagt? Warum sind sich Hunde und Wölfe so ähnlich? Diese Fragen kommen wiederholt von den Kindern und wir beantworten sie unter anderem in unseren Kindergarten- und Schulseminaren. Zusätzlich werden diese Themen aber auch in unserer neuen Dauerausstellung, dem Zeittunnel, dargestellt und wir möchten zukünftig in Projekttagen gemeinsam mit den Schülern die Themenbereiche des Zeittunnels aufgreifen und altersgerecht weitere interessante Fakten vermitteln“, so Frank Faß, Inhaber des WOLFCENTER.

Weitere Informationen zu den Angeboten des WOLFCENTER und Kontaktinformationen für die Anmeldungen zu dem Seminar finden Sie unter www.wolfcenter.de

Pressemitteilung: Die Bejagung von Wölfen in Deutschland

Frank Faß, Jäger und Inhaber des WOLFCENTER Dörverden, berichtet im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit von der bisher steten Ausbreitung der Wölfe in Deutschland und deren Folgen. Er setzt sich mit viel Engagement uns Sachverstand für das Vorhandensein von frei lebenden Wölfen ein, betrachtet die damit verbundenen Aspekte jedoch auch kritisch. Besonders freut er sich darüber, dass das WOLFCENTER mittlerweile von vielen Jägern besucht wird, die die Notwendigkeit erkannt haben, sich genauestens über den Wolf zu informieren.

Bundesweite Managementpläne sind unerlässlich

Seit dem Jahr 2000 siedeln Wölfe sich wieder selbstständig in Deutschland an und breiten sich langsam aber stetig aus. Die Ausbreitung der Wölfe stößt bei den Menschen in Deutschland auf unterschiedliche Standpunkte. Neben Verunsicherung aus Unwissenheit, ist auch Freude und Faszination festzustellen, aber auch teilweise grundsätzliche Ablehnung verbunden mit der Forderung, die Wölfe abzuschießen. Ein übertriebener Tierschutzgedanke, aber auch Hass auf Wölfe bringt uns nicht an einen Tisch, an dem Lösungen gefunden werden können für die Sache Wolf in Deutschland. Nach wie vor muss gelten, dass Vertreter der verschiedensten Interessengruppen aus den Bereichen Bundes- und Landesverwaltung, Landwirtschaft, Jagd, Naturschutz, Tourismus, u.v.m. langfristig am runden Tisch gemeinsam entscheiden, in wie weit hier und da bereits bestehende Managementpläne optimiert werden können. Diese Entscheidungen können nur aufgrund solider Wolfsnachweise getätigt werden. Ein dynamischer Prozess, der stets aufrecht erhalten werden muss.

Im Jahr 2011 konnten 12 Wolfsrudel in Ostdeutschland nachgewiesen werden, dazu kommen Paare und bisher noch allein lebende Wölfe – Einzeltiere, also ohne Partner. Die deutschen Wölfe gehören der westpolnisch-deutschen Population an und sind wiederum Teil einer Metapuplation – der Gesamtheit aller Europäischen Grauwölfe. Fangen im Grunde genommen die Wölfe gerade erst an, sich auszubreiten, werden Forderungen lauter, den Wolf, obwohl er in der EU und somit auch in Deutschland strengstens geschützt ist, neben dem Naturschutzrecht auch in das Jagdrecht aufzunehmen. Eine Forderung, die zurzeit absolut überflüssig ist. Argumente, der Wolf sei dann doppelt geschützt, sind nicht haltbar.

Gezielte Tötung eines Wolfes nicht ausgeschlossen

Möglicherweise wird man eines Tages in Einzelfällen über die Bejagung von Wölfen nachdenken müssen, wenn ein spezifischer Grund vorliegt. Doch wie ist die „Entnahme eines Wolfes aus der Wildbahn“ – also das Schießen von Wölfen durch Jäger – nach heutigem Kenntnisstand zu beurteilen?

Wichtig ist, bei dieser Diskussion zwei verschiedene „Paar Schuhe“ zu unterscheiden:

  1. Die Entnahme eines Wolfes aus der Natur
  2. Die Bejagung des Wolfes

Die Entnahme eines Wolfes aus der Natur…

wird aus einem spezifischen Grund vorgenommen, muss von der Obersten Naturschutzbehörde (MU) genehmigt werden und hat nichts mit Jagdausübung zu tun. Diese Entnahme ist auch nur dann mit EU-Recht vereinbar, wenn es keine anderen Mittel gibt. Der Rechtsrahmen ist dafür bereits durch das FFH-Recht und das Bundesnaturschutzgesetz gegeben und dieser wiederum in Managementplänen niedergeschrieben und wird bei anderen Arten, wie z.B. Biber auch angewendet.

Gründe sind z.B.:

  • Ein Tier spezialisiert sich auf das häufige Reißen von Haustieren (was geschehen kann, wenn z.B. Schafhalter keine adäquaten Schutzmaßnahmen für ihre Tiere vornehmen). Eine Entnahme ist auch dann aber nur rechtens, wenn alle anderen Maßnahmen wirkungslos bleiben.
  • Ein Wolf wird „habituiert“ (der Ausdruck „habituiert“ wird in diesem Zusammenhang verwendet, wenn sich ein Tier so sehr an die Nähe von Menschen gewöhnt, dass es seine Scheu verliert, ein junger, unerfahrener Wolf, der beim Anblick eines Menschen neugierig stehen bleibt, ist dagegen noch lange nicht „habituiert“) z.B. durch „Anfüttern“ das bewusst oder unbewusst (z.B. Beschickung von Komposthaufen mit Fleisch- und Speiseabfällen) geschieht.

Wenn eine Entnahme angeordnet wird, muss eine erfahrene, fachkundige Person dazu vom MU beauftragt werden. Das kann unter bestimmten Umständen auch ein Jäger sein, wenn er über die erforderliche Kompetenz verfügt. Diese Maßnahme hat aber nichts mit „Jagd“ zu tun, sondern ist eine Managementmaßnahme des Artenschutzes. Sie bezieht sich auf die kontrollierte Entfernung (muss nicht unbedingt = Tötung sein) eines bestimmten Individuums, das ein Problem für die Wolfspopulation oder für Haustiere oder für den Menschen darstellt – sofern dieses Problem (z.B. für Haustiere) nicht durch andere Mittel lösbar ist.

Die Bejagung des Wolfes…

im Sinne des Jagdrechtes, wie z.B. Rotwild oder Fuchs, setzt voraus,

  • dass der Wolf dem Jagdrecht unterliegt und damit als „Wild“ im Sinne des Jagdrechtes eingestuft wird,
  • dass die Population so groß ist, dass eine Bejagung den günstigen Erhaltungszustand dieser Population nicht gefährdet.

Bei einer Übernahme in das Jagdrecht würde dem Wolf in der derzeitigen Situation eine ganzjährige Schonzeit eingeräumt werden. Der strenge Schutz über das nationale und EU-Recht (Naturschutzrecht) besteht weiterhin (siehe Luchs, Fischotter, Wildkatze). Da der Wolf weiterhin über die FFH-Richtlinie geschützt ist, dürfte er nur dann im Rahmen einer Jagdausübung geschossen werden, wenn sich seine Population in einem „guten Erhaltungszustand“ befindet und dieser durch Bejagung nicht verschlechtert würde. Unter diesen Umständen würde ihm auch eine Jagdzeit eingeräumt.

Eine Population (wie z.B. die deutsch-westpolnische) ist laut genetischen Untersuchungen aber erst dann in einem guten Erhaltungszustand (mit ausreichender genetischer Variabilität), wenn sie mindestens 1000 Tiere zählt, ein regelmäßiger freier Austausch der Individuen innerhalb des gesamten Populationsgebietes erfolgen kann und wenn diese 1000 Tiere auf eine ausreichende genetische Vielfalt zurückzuführen ist (also nicht, wenn sie von relativ wenigen Tieren abstammen wie die kleine deutsch-westpolnische Population heutzutage). Der Erhaltungszustand muss durch harte Daten belegt werden (u.a. im Rahmen des Monitorings ermittelte C1- und C2-Nachweise).

Ein Abschussplan müsste dann für die Art erstellt werden, der jedoch hohe Auflagen zur Umsetzung beinhalten würde (vergleichbar denen bei der so genannten „licensjakt“ in Schweden).

Fachlich wäre es erforderlich, genau festzulegen, in welchem Rudel welche Tiere gejagt werden dürfen, z.B. Jährlinge, nicht jedoch das Elternpaar. Dies Forderung ist in jagdlichen Situationen kaum realisierbar, da in der Regel nur wenige Sekunden für die Ansprache zur Verfügung stehen und Durchschnittsjäger nicht über die erforderliche Fachkompetenz verfügen, einen Jährling von einem adulten Tier zu unterscheiden – fällt dies doch sogar erfahrenen Wolfskennern innerhalb so kurzer Beobachtungszeit schwer!

Den Wolf in das Jagdrecht zu überführen, ist zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zielführend und sinnvoll. Der Wolf genießt durch das Naturschutzrecht einen mindestens so strengen rechtlichen Schutz wie durch das Jagdrecht für ganzjährig geschützte Arten (Straftatbestand, bis zu 5 Jahre Haft). Ein guter Erhaltungszustand der deutsch-westpolnischen Population ist weit entfernt.

Fachwissen über den Wolf ist ein Muss

Zunächst einmal ist festzustellen, dass der Wolf bisher nicht fester Bestandteil der Lehrpläne in den verschiedenen Schulformen ist – leider aber auch weitestgehend nicht der Vorbereitungslehrgänge zur Jägerprüfung, die jährlich tausendfach in Deutschland abgelegt wird und neue Jäger in die Reviere des Menschen entlässt. Somit steht der Jäger Mensch dem Topprädator Wolf doch ziemlich frei von Fachkunde über dessen Wildbiologie gegenüber. Die Forderung, über den Wolf zu lehren ist somit gerechtfertigt, ernst zu nehmen und umgehend umzusetzen. Sinnvolle Maßnahmen der Jägerschaft sind die Überarbeitung der Literatur für Jägerseminare sowie die Korrektur und Überarbeitung der Darstellung des Wolfes in der Jagdliteratur, insbesondere den Lehrbüchern für die Vorbereitung der Jägerprüfung. Auch die Jägerprüfung selbst muss den Wolf erfassen – sei es, dass er im Jagdrecht steht oder nicht.

Jäger sind per Gesetz verpflichtet, das Wild zu hegen und zu pflegen. Doch wie soll das gelingen, wenn man sich nicht mit Wölfen auskennt? Die Pflicht der Jäger zur Hege ist für den Wolf allerdings auch nicht realistisch. Wie soll ein Wolf gehegt werden? Er braucht kein Heu in Notzeiten, er braucht keine Wildäcker, keine Hegebüsche, kein Fernhalten von Prädatoren.

Bevor ein Jäger ein Tier erlegen (in der Jägersprache „strecken“) darf, muss er es ansprechen, d.h. er muss beurteilen, welches Geschlecht das in Betracht kommende Tier hat, wie alt es ist, wie fit das Tier optisch wirkt und ob es somit überhaupt getötet werden darf. Durch fehlendes Fachwissen und fehlende Routine, sind Jäger in Deutschland in der großen Mehrheit nicht im Stande, den in freier Wildbahn lebenden Wolf richtig anzusprechen. Es erfordert sehr viel Erfahrung, den gesichteten Wolf aufgrund seiner Optik in die richtige Altersklasse einzustufen. Wir unterscheiden drei Altersklassen: Erwachsener Wolf, Jährling und Welpe. Sogar Verwechslungen zwischen Hunden und Wölfen sind festgestellt worden. Das kann dann sehr peinlich werden. Dieser Umstand kann nur positiv verändert werden, wenn Jäger und deren Verbände in ihrer Gesamtheit gewillt sind, sich die Fachkunde über Wölfe anzueignen.

Im Rudel leben – nur hochsoziale Tiere können das

Wölfe sind hochsoziale Säugetiere, bei denen sich beide Elternteile an der Aufzucht der Welpen langfristig beteiligen. Selbst die ein Jahr älteren Geschwister der Welpen – die Jährlinge – unterstützen die Eltern bei der Welpenaufzucht. Die beiden Elterntiere leben in der Regel monogam zusammen und besetzen gemeinsam ein Revier, das häufig über 200 Quadratkilometer groß ist. Dieses Revier können Wölfe in einer Nacht vollständig durchstreifen. Das konnte anhand von mit Senderhalsbändern ausgestatteten Wölfen und Satellitentechnik in Deutschland bewiesen werden. In Wolfsrevieren dieser Größe befinden sich rechnerisch 20 Jagdreviere des Menschen zu je durchschnittlich 1.000 Hektar Größe. Tatsächlich sind die Reviere häufig kleiner – also noch mehr Jagdreviere des Menschen im Wolfsrevier. Somit ist es realistisch, dass bei einem Jagdansitz auf Wildschweine tatsächlich alle Jäger ein und dasselbe Wolfsrudel, ein Pärchen oder eben auch das Einzeltier, wenn nur eins vorhanden ist sehen. Beim Anblick z.B. eines einzelnen Wolfes besteht wiederum die Gefahr, dass die Sichtungen aller Jäger aufaddiert werden und über mehrere Wölfe im Gebiet diskutiert wird, obwohl nur dieser eine da ist. Hier stellt sich übrigens schon die nächste Frage: Sollen Elterntiere geschossen werden dürfen, wenn sie doch beide gemeinsam und dauerhaft den Nachwuchs aufziehen? Nein, denn das verbietet die Jagdethik! Während der Aufzuchtphase der Welpen werden diese an ihre eigene Art – also an Wölfe sozialisiert, also gebunden. Der Mensch steht dabei außen vor, was erklärt, dass Wölfe nicht sonderlich an Menschen interessiert sind. Wölfe haben aber auch keine panische Angst vor Menschen. Während der Aufzuchtphase werden die jungen Welpen parallel nebenbei an verschiedenste Umweltreize gewöhnt. Bei den ersten Wanderungen durch das Elternrevier, zu Beginn ihres ersten Winters, setzt sich dieser Prozess fort. Wölfe lernen also ganz nebenbei die verschiedensten natürlichen und unnatürlichen Gegebenheiten kennen. Je nach Lebensraum kann die Habituierung sehr unterschiedlich ablaufen. Wir Menschen zählen übrigens nicht zur Beute der Wölfe, auch wenn äußerst selten Übergriffe von Wölfen auf Menschen festgestellt wurden. Wie schon gesagt sind Wölfe hochsoziale Lebewesen. Deshalb sollte es nicht verwundern, dass es auch bei ihnen unterschiedliche Typen gibt. So gibt es durchaus sehr vorsichtige und neugierigere Individuen. Die intensive Bejagung von Wölfen in Europa dürfte dazu geführt haben, dass nur die sehr vorsichtigen Individuen überlebten. Diese Vorsicht wird von ihren Nachkommen in einer Mischung sowohl vererbt, als auch erlernt worden sein. Hoher Jagddruck kann also selektiv wirken – ähnlich einem Zuchtprozess. Ab dem 1. Mai, wenn der Wolf also etwa ein Jahr alt ist, benennen wir ihn von Welpe auf Jährling um – so ist heute das Wolfsjahr festgelegt. Er ist mittlerweile ein Wolf, der in die Pubertät eingetreten ist und langsam erwachsen wird. Schon längst ist er aber im Hinblick auf Körpergröße und Körperbau nicht mehr von einem erwachsenen Wolf zu unterscheiden. Im Alter von ein bis zwei Jahren wandern Wölfe in der Regel aus dem Elternrevier endgültig ab, mit der Zielsetzung, ein eigenes Jagdrevier und einen Paarungspartner zu finden. Und dennoch muss festgehalten werden: haben wir Jäger eines Tages den Wolf vor uns im Revier, können wir nicht mit Bestimmtheit feststellen, wen wir da genau anzusprechen haben – ist es ein erwachsen aussehender Jährling während der Suche nach einem neuen Revier oder tatsächlich ein erwachsener Wolf? Beim erwachsenen Wolf stellt sich wiederum die Frage, ob er ein Einzeltier ist, oder ob seine Partnerin bzw. ihr Partner mit im Wolfsrevier ist und ob sie Nachwuchs führen. Nur wenn ein ganzes Rudel vollständig zu sehen ist, können Einschätzungen getroffen werden. Eine selektive Jagd ist also nicht möglich, es sei denn Elterntiere wären markiert.

Wer kann was, wer darf was?

Sollten Forderungen massiv werden, den Wolf eines Tages in das Jagdrecht mit Schonzeiten und Bejagungszeiten aufzunehmen, muss zunächst einmal überlegt werden, wer denn dann den Wolf überhaupt erlegen soll. Hier ist eine große Diskrepanz zu erkennen. Angenommen der Abschussplan sieht die Erlegung eines Wolfes in einem Jahr in einem definierten Gebiet vor. Wer stellt sicher, dass in den über 20 Jagdrevieren des Menschen – geteilt mit einem Wolfsrevier – auch wirklich nur ein Wolf geschossen wird und nicht versehentlich mehrere, unwissend, dass in derselben Nacht bereits an anderer Stelle schon der Wolf geschossen wurde, was auch nicht realistisch ist. Hier muss strengste Meldepflicht darüber gegeben sein, dass ein Wolf geschossen wurde. Ehrlich gefragt, wie soll das gelingen? Deshalb wird der Mehrfachabschuss nicht zu vermeiden sein. Die zuvor erwähnte Problematik der richtigen Ansprechbarkeit bleibt bestehen und die Lichtverhältnisse der Dämmerung und des Mondlichtes tragen noch erschwerend dazu bei. Schon heute sind illegale Abschüsse festzustellen. Bei der schwedischen „licensjakt“ darf nur bei Tageslicht gejagt werden, jede Jagdgruppe hat einen verantwortlichen Jagdleiter, der sofort über einen abgegebenen Schuss informiert wird und diesen sofort an eine Zentralstelle weiter meldet. Alle 30 Minuten muss er bei der Zentralstelle nachfragen, ob noch ein Wolf frei ist. Jeder abgegebene Schuss wird zunächst auf die Quote angerechnet, so lange, bis bei einer Nachsuche mit völliger Sicherheit geklärt ist, dass der beschossene Wolf unverletzt geblieben ist. Wird ein Wolf über die Quote hinaus geschossen, dann wird zunächst eine Untersuchung wegen Wilderei eingeleitet.

Abschuß von Hunden gesetzlich verbieten

Desweiteren muss die Erlegung wildernder Hunde gesetzlich verboten werden, was allerdings auch heute schon angebracht ist. Dafür, dass der eigene Hund wildern geht, gehört der Hundebesitzer allerdings auch bestraft. Eine Verwechslungsmöglichkeit aufgrund falscher Identifikation seitens des Jägers Mensch muss ausgeschlossen werden, um nicht verleitet zu werden, absichtlich den Wolf für einen wildernden Hund zu halten und den Abschuß „versehentlich“ zu rechtfertigen. Um es klar zu sagen, haben Jäger dieser Couleur übrigens ohnehin nicht den Jagdschein verdient. Diese beschädigen das Ansehen derjenigen Jäger, die das Weidwerk ernst nehmen und mit Respekt vor Gottes Kreaturen handeln.

Jäger wollen Trophäen sammeln. Das ist Bestandteil der Jagd. Beim Wolf, wie auch beim Fuchs, ist diese sein Fell. Hier muss das Aneignungsrecht, dass der Jäger in Bezug auf das erlegte Wildtier hat, allerdings vorerst ausgehebelt werden. Alle erlegten Wölfe müssen an diejenigen Institute abgegeben werden, die aufgrund genetischer Untersuchungen feststellen wie „fit“ die Population ist. Weitere wissenschaftliche Untersuchungen sind an den toten Tierkörpern vorzunehmen.

Erwünschte Weiterentwicklung – Sachliche Diskussion!

Ein veröffentlichter Untersuchungsbericht bestätigte im Jahr 2011, dass tatsächlich in Alaska eine 32 Jahre junge Frau von Wölfen getötet wurde. Diese Tatsache ist natürlich nicht in Ordnung und durch nichts zu rechtfertigen. Einige der beteiligten Wölfe sind geschossen worden. Ideal ist es in diesem Fall alle beteiligten Wölfe zu schießen, bevor „gelernt“ wird den Menschen weiterhin in Betracht zu ziehen. Dennoch muss die Diskussion über der Wolf weiterhin sachlich geführt werden. Ein Ausschlachten dieses Vorfalles mit dem Ziel, Wölfe in Deutschland wieder auszurotten, entbehrt jeder Vernunft.

Aus meiner Sicht der Dinge wird der Wolf vielleicht nicht überall in Deutschland haltbar sein. Aber gegebenenfalls darüber nachzudenken Wölfe gleich wieder komplett auszurotten ist absurd. Wir Jäger sind gut beraten, uns stetig weiterzubilden und die in der breiten Bevölkerung vorhandene Lobby für den Wolf ernst zu nehmen und zunächst eigene Erfahrungen im eigenen Revier zu sammeln, bevor verbal gehetzt wird. Gelingt uns das, werden wir einen erheblichen Akzeptanzzuwachs als Jäger in der Bevölkerung bekommen. Stellen wir uns auf sturen Widerstand kann das in immer weiter einengende Gesetze resultieren, die die Motivation am Jagen weiter einschränken.

Letztendlich stellt sich die Frage, ob die Ablehnung manch eines Jägers gegenüber Wölfen nicht zuletzt auf der eigenen Angst vor einer Begegnung mit einem Wolf im Jagdgebiet beruht. Oder wenn nach einem Ansitz die Zeit zum Herunterklettern vom Hochsitz kommt und Wölfe in der Nachbarschaft zum Hochsitz sich gemeinsam ins Chorheulen einstimmen. Geräusche, an die wir uns noch lange nicht alle gewöhnt haben.