AGB

AGB

Sehr geehrter Besucher,

die nachfolgenden Geschäftsbedingungen des WOLFCENTER sind Bestandteil des Vertragsverhältnisses (Beherbergungsvertrag) zwischen Ihnen als Besucher und dem WOLFCENTER, Kasernenstraße 2, 27313 Dörverden. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diese Regelungen vor Ihrer Buchung zur Kenntnis zu nehmen, denn bei Buchung haben Sie sich mit diesen automatisch einverstanden erklärt.

  1. Abschluss des Beherbergungs- bzw. Buchungsvertrages; Vertragspartner
  • Mit der Buchungsanfrage bietet der Besucher dem WOLFCENTER den Abschluss eines Beherbergungs- oder Buchungsvertrages verbindlich an.
  • Die Buchungsanfrage erfolgt durch den Besucher auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Besucher wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern dieser eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
  • Vertragspartner sind das WOLFCENTER und der Besucher, der die Leistung des WOLFCENTER in Anspruch nimmt. Hat ein Dritter für den Besucher bestellt, haftet dieser dem WOLFCENTER gegenüber zusammen mit dem Besucher als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
  • Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das WOLFCENTER zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird das WOLFCENTER dem Besucher eine Anmeldebestätigung inkl. Rechnung aushändigen.
  • Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung vom Inhalt der Buchungsanfrage ab, so liegt ein neues Angebot des WOLFCENTER vor, welches der Besucher ausdrücklich oder schlüssig annehmen oder ablehnen kann. Eine schlüssige Annahme ist in der Zahlung des Rechnungsbetrages oder in dem Reiseantritt zu sehen.
  1. Zahlungsmodalitäten, Preise

Abweichende Zahlungsmodalitäten kann das WOLFCENTER mit dem Kunden vereinbaren.

  • Mit Vertragsabschluss ist der gesamte Rechnungsbetrag unabhängig vom Veranstaltungsdatum sofort per Überweisung in einem Betrag fällig.
  • In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxe, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) u. ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Besucher zusätzlich zu tragen.
  1. Leistungen des WOLFCENTER
  • Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Prospekt, Homepage, Preislisten und/oder andere Werbematerialien) und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung. Die in den Leistungsbeschreibungen enthaltenen Angaben sind für das WOLFCENTER bindend. Vor Vertragsschluss kann das WOLFCENTER aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen Änderungen von Preis- oder Leistungen von Prospektangaben erklären, über die es den Besucher selbstverständlich vor der Buchung informieren wird.
  • Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
  1. Rücktritt durch den Besucher, Umbuchungen, Ersatzpersonen
  • Der Besucher kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn durch schriftliche Erklärung gegenüber dem WOLFCENTER von der Buchung zurücktreten. Es erfolgt keine Rückerstattung in Form einer Barauszahlung oder Rücküberweisung einer gebuchten Leistung. Eine verbindliche Buchung und damit gebuchte Leistung ist ebenfalls die Einlösung eines Gutscheines zu einem festen, vereinbarten Termin. Wertgutscheine sind grundsätzlich an einem Tag einzulösen. Die Einlösung der Wertgutscheinsumme kann in mehreren Teilbeträgen oder in einer kompletten Summe erfolgen. Werden Restsummen nicht am Tag der Ersteinlösung geltend gemacht, dann verfällt der Restbetrag. Eine Auszahlung des Restbetrages ist nicht möglich. Dem Besucher wird der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung sowie im Interesse des Besuchers und aus Beweisgründen die schriftliche Abgabe der Rücktrittserklärung empfohlen.
  • Bei Rücktritt des Besuchers von der Buchung nach Ziffer 4.1 kann das WOLFCENTER von dem Besucher eine angemessene Entschädigung fordern und seine Aufwendungen geltend machen. Bei Stornierungen, Leistungsminderungen oder Verschiebungen durch den Besucher hat dieser folgenden Schadensersatz zu leisten:

a) Schadensersatz i.H.v.50% des Wertes der bestellten Leistung, wenn die schriftliche Stornierung/ Leistungsminderung bis 30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraumes dem WOLFCENTER zugeht. Es erfolgt keine Barauszahlung der gebuchten Leistung. Der Betrag der Leistung kann abzgl. des Schadenersatzes in eine andere Leistung gewandelt werden. Eine Verschiebung der Teilnahme an terminlich gebundenen Veranstaltungen ist auf Anfrage einmalig möglich, wenn hierdurch kein Leerplatz entsteht. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30% der bestellten Leistung und mindestens 25 Euro anstelle des Schadenersatzes fällig. Einem Verschiebungswunsch kann das WOLFCENTER nur dann nachkommen, wenn sich innerhalb von 3 Werktagen schriftlich auf einen Alternativtermin festgelegt wurde. Die 3-Tagesfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Rückmeldung des WOLFCENTER zu den möglichen Alternativterminen.

b) Schadensersatz i.H.v.100% des Wertes der bestellten Leistung, wenn die schriftliche Stornierung/ Leistungsminderung weniger als 30 Kalendertage vor Beginn des Leistungszeitraumes dem WOLFCENTER zugeht. Für den Krankheitsfall verweisen wir auf die Möglichkeit einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung, besonders bei einem Leistungsumfang ab 150 Euro. Bei terminlich gebundenen Veranstaltungen gilt: bei einer Stornierung verfällt die Leistung. Es gibt die Möglichkeit die Leistung Dritten zu überlassen und das WOLFCENTER darüber mindestens 7 Tage vor Veranstaltung schriftlich zu informieren. Bei Nichterscheinen zum dem gebuchten Termin ohne eine vorherige schriftliche Absage, verfällt die Leistung. Eine Verschiebung der Leistung im Nachhinein ist grundsätzlich nicht mehr möglich.

c) Wird aufgrund einer Stornierung eine Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung unterschritten, wird der komplette Rechnungsbetrag als Schadensersatz einbehalten, damit die Veranstaltung dennoch stattfinden kann. Dem Wunsch nach Verschiebung/Umbuchung auf einen anderen Termin kann nicht stattgegeben werden, wenn dadurch die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung unterschritten wird.

  1. Rücktritt und Kündigung durch das WOLFCENTER

Das WOLFCENTER kann in folgenden Fällen vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

  • Wenn der Besucher die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch das WOLFCENTER nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die fristlose Kündigung des Vertrages gerechtfertigt ist.
  • Ferner ist das WOLFCENTER berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:

a) höhere Gewalt oder andere vom WOLFCENTER nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen

b) Veranstaltungen oder Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Reisenden oder des Zweckes gebucht werden

  1. Zimmerübergabe/-rückgabe; Überlassung an Dritte
  • Gebuchte Zimmer, Räumlichkeiten und Tipis stehen dem Besucher ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Reisende hat ohne gesonderte Vereinbarung keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  • Sofern im Voraus nicht eine spätere Ankunftszeit mit dem WOLFCENTER vereinbart wurde, hat das WOLFCENTER das Recht, die gebuchte Räumlichkeit nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Besucher hat in diesem Fall keine Ansprüche gegen das WOLFCENTER.
  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem WOLFCENTER spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das WOLFCENTER dem Besucher aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung einen Betrag von 25 Euro und bei grobem Verzug einen weiteren Tag in Rechnung stellen. Weitgehende mögliche Schadensersatzansprüche des WOLFCENTER bleiben unberührt.
  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des WOLFCENTER. Sollte das WOLFCENTER einer solchen Unter- oder Weitervermietung nicht zustimmen, so begründet dies kein Rücktrittsrecht des Besuchers.
  1. Haftung des WOLFCENTER
  • Ansprüche auf Schadensersatz, egal aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn dem WOLFCENTER ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung des WOLFCENTER für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
  • Das WOLFCENTER übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Besucher durch falsch oder nicht getätigte Weckrufe oder nicht übermittelte Nachrichten entstehen.
  1. Haftung des Besuchers

Der Besucher haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst oder seine Familienangehörigen oder von ihm mitgebrachten Tieren (z.B. Hunde oder Pferde) verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Gewährleistung
  • Wird die Beherbergungsleistung nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Besucher Abhilfe verlangen. Das WOLFCENTER kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder es eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Bietet das WOLFCENTER eine gleichwertige und vom Gesamtzuschnitt angemessene Ersatzleistung zur vertraglich vereinbarten Leistung, hat der Reisende diese anzunehmen oder etwaig entstehende Mehrkosten zu übernehmen.
  • Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Preis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
  • Wird eine Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet das WOLFCENTER innerhalb einer vom Reisenden gesetzten, angemessenen Frist keine Abhilfe oder gleichwertige Ersatzleistung, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Buchungsvertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn die Reise dem Reisenden infolge eines Mangels aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Hotel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch das besondere Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. In den vorgenannten Konstellationen schuldet der Reisende dem Hotel den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für den Besucher von Interesse waren.
  1. Datenschutz

Der Datenschutz wird in einem eigens dafür geschaffenen Menüpunkt „Datenschutz“ als Bestandteil der Webseite www.wolfcenter.de dargestellt.

  1. Allgemeine Bestimmungen
  • Erfüllungsort ist der Ort an dem das WOLFCENTER gelegen ist. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Besucher und dem WOLFCENTER findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  • Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
  • Das WOLFCENTER ist die auf der Reservierungsbestätigung abgedruckte Betriebsgesellschaft. Für Klagen des WOLFCENTER gegen den Besucher ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des WOLFCENTER maßgebend.
  • Steuerbefreit gemäß § 4 Nummer 20 a UStG.

Stand: 20.03.2019